Es kann jeden treffen: Unfall, plötzliche Krankheit, schleichende Alterserscheinungen… Der Alltag geht trotzdem weiter – doch wie, wenn nichts im Voraus geregelt wurde? Daher sollte jeder handeln, so lange er noch voll geschäftsfähig ist.
Frau Mechthilde Frey-Albert und Frau Julia Rosenthal vom Caritas-Sozialdienst Bonndorf zeigten bei diesem Vortrag auf, wie einfach es ist, mit Hilfe von Vordrucken eine solche Vertragsvollmacht zu erstellen. Hierin wird genau geregelt, wer im Falle einer ärztlich attestierten Geschäftsunfähigkeit für einen die laufenden Geschäfte regelt. Eine Beglaubigung ist empfehlenswert aber nicht erforderlich (z.B. von der Betreuungsbehörde im Landratsamt). Beim Umgang mit Vermögen und Grundeigentum ist jedoch eine notarielle Vorsorgevollacht wünschenswert.
Für die annähernd 50 Interessierten verging die Zeit wie im Flug, auch wurde die anschließende Fragerunde rege genutzt.
Interessantes zu diesem Thema finden Sie auch unter
– http://www.suedkurier.de/skplus/skthemen/themen-des-tages/Das-Leben-regeln-Start-der-grossen-SUeDKURIER-Serie;art1188142,7681179
– Infobroschüre „Betreuungsrecht“ des Bundesministeriums für Justiz, anzufordern unter www.bmj.de
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich direkt an den Caritas-Sozialdienst Bonndorf Telefon 07703 / 938041 oder im Internet www. caritas-hochrhein.de
Mit 80 sollte man daran denken, in der Tageszeitung wird es z,zt, behandelt
ich glaube ich gehe mal auf ,s landratsamt und frage nach Vorlagen.
man will ja die Sache richtig machen,,